Brandschutzunterweisung Personalschulung
Nach § 22 BGV A1 (UVV "Grundsätze der Prävention") hat ein Unternehmer eine ausreichende Anzahl von Mitarbeitern durch Unterweisung und Übung im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden vertraut zu machen.
Bei höherer Brandgefährdung, bzw. der Anwesenheit größerer Personenzahlen, sowie Personen mit eingeschränkter Mobilität, kann eine wesentlich größere Anzahl von unterwiesenden Entstehungs‑ brandbekämpfern notwendig sein.
Wir schulen Ihre Mitarbeiter im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen umfangreich, um sie für den Ernstfall zu wappnen.
Hierzu setzen wir unsere speziell entwickelten Einrichtungen bei Ihnen vor Ort ein, um ein möglichst realistischen Einsatz zu trainieren.